Finanzamt
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19.07.11
Hinweise zur Service- und Informationsstelle (SIST)
Adresse (URL): http://www.finanzamt-krefeld.de/mein_fa/sist_info.php
In der Service- und Infomationsstelle (SIST) werden Anträge angenommen zur
Änderung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)
Lohnsteuerermäßigung
Erteilung einer Bescheinigung „Auskunft in Steuersachen“
Erteilung einer Wohnsitzbestätigung
Erteilung eines „Unternehmernachweises“
Erteilung einer „Nichtveranlagungsbescheinigung“ (NV-Bescheinigung)
Erteilung einer Freistellungsbescheinigung bei Ausführung von Bauleistungen
Allgemeine Fragen zu steuerlichen Belangen werden hier beantwortet. Eine Beratung zu individuellen steuerlichen Problemen ist nicht möglich. Dies ist Aufgabe der Angehörigen der Steuerberatenden Berufe und der Lohnsteuerhilfevereine.
Sie können hier Ihre Steuererklärungen abgeben.
Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass alle eingehenden Steuererklärungen grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet werden, und zwar unabhängig davon, ob die Erklärungen auf dem Postweg eingehen oder persönlich abgegeben werden.
Die Bearbeiterinnen und Bearbeiter in der Servicestelle nehmen Ihre Steuererklärung gerne entgegen und überprüfen sie überschlägig auf Vollständigkeit (Unterschrift/en vorhanden, alle wichtigen Belege beigefügt). Sie bemühen sich auch darum, die Erklärung während des Gesprächs mit Ihnen soweit wie möglich zu bearbeiten. Wir bitten jedoch um Verständnis, wenn sie das Gespräch möglicherweise auf Grund des hohen Besucheraufkommens so kurz wie möglich halten.
Wenn Sie nicht warten möchten, Ihre Steuererklärung unterschrieben ist und alle erforderlichen Belege beigefügt sind, können Sie die Erklärung auch an der Infotheke abgeben bzw. in den Hausbriefkasten einwerfen. Um Wartezeiten zu vermeiden, sollten Sie nur dann den Service in Anspruch nehmen, wenn Sie tatsächlich Fragen zu Ihrer Steuererklärung haben.
Pflichtbelege für die Steuererklärung sind:
Unterlagen über die Gewinnermittlung (sofern die Gewinnermittlung nicht auf der „Anlage EÜR“ erfolgt)
Steuerbescheinigung über anrechenbare Kapitalertragsteuer/Zinsabschlag
Bescheinigung über anrechenbare ausländische Steuern
Zuwendungsnachweis (Spendenbescheinigung)
Nachweis der außergewöhnlichen Belastungen (Krankheitskosten, Zahnersatzkosten, Beerdigungskosten mit Nachlasswert und ähnliches)
Nachweis der Behinderung (sofern nicht schon vorgelegt und auch keine Änderung eingetreten ist)
Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit
Soweit die Angaben nicht elektronisch vom Arbeitgeber bzw. Anbieter an das Finanzamt übermittelt wurden, müssen Sie auch die
Bescheinigung über Lohnersatzleistungen
Lohnsteuerkarte beziehungsweise die besondere Lohnsteuerbescheinigung
Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen
Bescheinigung über geleistete Altersvorsorgebeiträge
vorlegen.
Für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen müssen Sie grundsätzlich keine Belege mehr einreichen. Allerdings müssen Sie auf Nachfrage sowohl die entsprechende Rechnung vorlegen als auch die Zahlung per Überweisung nachweisen können.
Wenn Sie Ihre Steuererklärung per ELSTER oder über eine handelsübliche Steuersoftware elektronisch abgeben, sparen Sie sich zum einen den Weg ins Finanzamt; außerdem helfen Ihnen die Programme durch sogenannte Plausibilitätsprüfungen dabei, die Vollständigkeit der Angaben in Ihrer Erklärung zu gewährleisten. Zusätzlich wird dadurch im Finanzamt die Bearbeitungszeit verkürzt, denn Ihre auf Schlüssigkeit geprüften Daten liegen bereits elektronisch vor und müssen somit nicht mehr extra erfasst werden.
Falls Sie ein bisher nicht beschriebenes Anliegen haben, kommen Sie bitte zu den allgemeinen Öffnungszeiten ins Finanzamt.
Dies betrifft insbesondere folgende Fachbereiche:
Bewertung von Grundvermögen
Erhebung (alles, was mit der Zahlung von Steuern und Abgaben zu tun hat)
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Existenzgründung
Grunderwerbsteuer
Kraftfahrzeugsteuer
Falls Sie beabsichtigen, die Service- und Informationsstelle persönlich aufzusuchen, berücksichtigen Sie bitte, dass 2/3 aller Besucher zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr kommen.
Entsprechend lang ist die Wartezeit, da nicht mehr Personal eingesetzt werden kann. Wenn Sie zwischen 7:00 Uhr und 10:00 Uhr oder am Dienstagnachmittag zwischen 12:00 Uhr und 17:00 Uhr kommen, ist die Wartezeit erheblich kürzer!