Finanzamt
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Vordrucke zur Erbschaft- und Schenkungsteuer mit Anlagen für den Zeitraum ab dem 1.1.2009
Adresse (URL): http://www.finanzamt-krefeld.de/allgemein_fa/service/formulare/erbschaft_schenkung/ab2009/index.php
01.09.09
(240.9 KB)Vordruck Erb 1 (635/1) - Vierseitiger Mantelbogen zur Eintragung der Daten des Erblassers und der hinterlassenen Vermögenswerte
01.09.09
(80.4 KB)Vordruck Erb 2 (635/501) - Ausfüllhilfe zur Erbschaftsteuererklärung
01.09.09
(114 KB)Vordruck Erb 94 (635/94) - Für jeden am Erbfall beteiligten Erwerber ist eine gesonderte Anlage auszufüllen.
01.09.09
(63.1 KB)Vordruck Erb 19 (635/19) - Anlage Steuerbefreiung Familienheim nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b oder 4c Erbschaftsteuergesetz - Erwerb von Todes wegen (keine Schenkung) eines Familienheims durch den überlebenden Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner. - Erwerb von Todes wegen eines Familienheims durch Kinder und Stiefkinder des Erblassers bzw. durch Kinder und Stiefkinder verstorbener Kinder des Erblassers (In diesem Fall ist die Steuerbefreiung auf eine Wohnfläche der selbstgenutzten Wohnung von höchstens 200 Quadratmeter begrenzt.)
01.09.09
(55.4 KB)Vordruck Erb 20 (635/20) - Anlage Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke nach § 13c Erbschaftsteuergesetz - Im Inland, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums belegene und im Zeitpunkt der Steuerentstehung vom Erblasser zu Wohnzwecken vermietete bebaute Grundstücke oder Grundstücksteile werden nur mit 90 Prozent ihres Wertes angesetzt.
01.09.09
(92.8 KB)Vordruck Erb 95 (635/95) - Anlage Steuerbefreiung Unternehmensvermögen nach §§ 13a, 13b Erbschaftsteuergesetz - Für begünstigtes land- und forstwirtschaftliches Vermögen (§ 13b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG), begünstigtes Betriebsvermö-gen (§ 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG) sowie begünstigte Anteile an Kapitalgesellschaften (§ 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG) wird unter gewissen Vorausetzungen eine Entlastung von der Erbschaftsteuer gewährt.
01.09.09
(31.5 KB)Vordruck Erb 69a (635/510) - Ausfüllhilfe zur Anlage Steuerentlastung für Unternehmensvermögen (zur Erbschaftsteuererklärung)
01.09.09
(68.4 KB)Vordruck Erb 91 (635/91) - Für Inländischen Grundbesitz sowie für inländisches Betriebsvermögens oder Anteilen daran, Anteilen an Kapitalgesellschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland sowie von anderen als den zuvor genannten Vermögensgegenständen und Schulden, die mehreren Personen zustehen werden bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer mit speziell für diesen Zweck zu berechnenden Werten angesetzt. Diese Werte werden mit Hilfe dieser Anlage in einem gesonderten Feststellungsverfahren vom Finanzamt ermittelt.
01.09.09
(249 KB)Vordruck Erb 3 (635/003) - Vierseitiger Mantelbogen zur Eintragung der Daten des Schenkers und der übertragenen Vermögenswerte
01.09.09
(108.4 KB)Vordruck Erb 4 (635/502) - Ausfüllhilfe zur Schenkungsteuererklärung
01.09.09
(34.4 KB)Vordruck Erb 21 (635/021) - Anlage Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke nach § 13c Erbschaftsteuergesetz - Im Inland, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums belegene und im Zeitpunkt der Steuerentstehung vom Schenker zu Wohnzwecken vermietete bebaute Grundstücke oder Grundstücksteile werden nur mit 90 Prozent ihres Wertes angesetzt.
01.09.09
(58.3 KB)Vordruck Erb 18 (635/018) - Anlage Steuerbefreiung Unternehmensvermögen nach §§ 13a, 13b Erbschaftsteuergesetz - Für begünstigtes land- und forstwirtschaftliches Vermögen (§ 13b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG), begünstigtes Betriebsvermö-gen (§ 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG) sowie begünstigte Anteile an Kapitalgesellschaften (§ 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG) wird unter gewissen Vorausetzungen eine Entlastung von der Schenkungsteuer gewährt.
01.09.09
(28.8 KB)Vordruck Erb 18a (635/511) - Ausfüllhilfe zur Anlage Steuerentlastung für Unternehmensvermögen (zur Schenkungsteuererklärung)